52 GW Photo­voltaik - und dann?

Sonne Wind & Wärme
erschienen in Sonne Wind & Wärme 14/2012 S.22-26

Die Neu­fassung des EEG sieht erst­mals ein Ende der Solar­energie­förde­rung für Deutsch­land vor. Der Gesamt­deckel für die Förderung liegt bei 52 Gigawatt. Von dem Deckel profitieren in erster Linie die großen Energieversorger. Ein Ende des Solarenergieausbaus ist aber trotz Deckel nicht zu erwarten. Der Markt könnte aber dennoch zeitweise spürbar schrumpfen.

52-GW-Deckel Nach langem Hin und Her wurde ein Kompro­miss zur Neu­regelung des Erneuer­bare-Energien-Gesetzes (EEG) be­schlossen. Durch die Inter­vention verschiedener Bundesländer konnten die geplanten Kürzungen abgeschwächt werden. Eine Kröte mussten die Fürsprecher der Photovoltaik allerdings schlucken: Bei 52 GW ist Schluss mit der Photovoltaikförderung. Im Gesetzestext liest sich das in etwa so: Wenn die installierte Leistung aller geförderten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie erstmals den Wert 52.000 Megawatt überschreitet, verringern sich die Vergütungen auf Null.

52-GW-Deckel greift vor 2020

Bislang haben sich die Proteste der Solarbranche zum 52-GW-Gesamtdeckel in Grenzen gehalten. Schließlich wird der Deckel nicht dieses oder nächstes Jahr greifen und danach gibt es wieder eine neue Bundesregierung. Das allerletzte Wort ist hier also sicher noch nicht gesprochen. Andererseits zeichnet sich im Jahr 2012 bereits ein neuer Installationsrekord bei der Photovoltaik in Deutschland ab. Die neu installierte Leistung könnte am Jahresende zwischen 7 und 10 GW liegen. Das würde eine Gesamtleistung zwischen 32 und 35 GW bedeuten. Auch wenn offen ist, wie sich die Installationszahlen angesichts der massiven Kürzungen der Einspeisevergütung im Jahr 2013 entwickeln: Viel Luft zu den 52 GW gibt es nicht. Irgendwann zwischen 2014 und 2018 wird vermutlich der Deckel greifen.

Mit dem neuen EEG wäre dann die Photovoltaik in Deutschland schlechter gestellt als die Kernenergie oder die Kohle. Diese erhalten an der Strombörse derzeit immerhin zwischen 4 und 5 Cent/kWh. Bundesumweltminister Peter Altmaier sah indes in der Einigung einen guten Tag für die Energiewende. In einer Pressemitteilung hat das Bundesumweltministerium auch folgerichtig die positiven Aspekte des Deckels betont: "Der Einspeisevorrang bleibt aber für zusätzliche neue Anlagen auch danach gesichert." Immerhin: Wenn also nach dem Greifen des Deckels jemand partout seinen Solarstrom an ein Energieversorgungsunternehmen verschenken möchte, darf sich dieses nicht dagegen wehren. Zwar ist rechtzeitig vor dem Greifen des Deckels eine neue Anschlussregelung angekündigt, die dann vermutlich doch keine Nullvergütung vorsieht. Gibt es bei der nächsten Bundesregierung bei dem Thema keine Einigung, hat die Null aber erst einmal Bestand. Den Solaranlagenbetreibern bliebe dann prinzipiell auch die Möglichkeit, Abnehmer zu suchen, die höhere Tarife zahlen. Für Betreiber kleiner und mittlerer Anlagen dürfte dafür aber der Aufwand erheblich größer als der Nutzen sein.

Überholte Studien als Grundlage

Der Deckel ist eindeutig ein Kompromiss mit den Gegnern der Photovoltaik. Es wird erstmals ein Auslaufen der Photovoltaikförderung im Gesetz verankert, ohne den Photovoltaikausbau in der laufenden Legislaturperiode dramatisch einbrechen zu lassen. Bei der Zahl 52 drängt sich die Frage auf, ob dieses Ziel einen tieferen Sinn hat oder rein willkürlich gewählt wurde. Die rund 52 GW wurden im Jahr 2010 als deutsche Ziele für 2020 im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien an die EU gemeldet. Diese Zahl beruht aber letztendlich auf der Leitstudie 2010, die im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstellt wurde. Alle Berechnungen und Annahmen dieser Studie basieren allerdings auf viel zu hohen und inzwischen völlig überholten Annahmen zur Kostenentwicklung der Photovoltaik. Die wissenschaftliche Basis für die Zahl 52 ist also äußerst dürftig.

Das Braunkohlekraftwerk Jänschwalde verursacht alleine rund drei Prozent der energiebedingten Kohlendioxidemissionen in Deutschland
Abb. 1: Das Braunkohlekraftwerk Jänschwalde verursacht alleine rund drei Prozent der energiebedingten Kohlendioxidemissionen in Deutschland. Das Kraftwerk soll auch noch über das Jahr 2020 hinaus betrieben werden. Der schelle Ausbau der Photovoltaik gefährdet diese Pläne.

Aus Sicht der großen Energieversorger gibt es hingegen zahlreiche gute Gründe für den 52-GW-Deckel. Bereits jetzt beschädigt die Photovoltaik deren Geschäftsmodelle. Am Pfingstsonntag betrug der Anteil der Photovoltaik mittags an der deutschen Stromversorgung schon über 40 %. Bei den konventionellen Kraftwerken waren nur noch Braunkohle- und Kernkraftwerke in Betrieb. Die Steinkohle musste an dem Tag bereits komplett vom Netz gehen. Wenn bald 52 GW Photovoltaik erreicht sind, müssten auch Braunkohle- und Kernenergie-Grundlastkraftwerke zeitweise gedrosselt werden. Bei höheren Installationszahlen wäre der durchgehende Betrieb dieser Kraftwerke vor allem im Sommer überhaupt nicht mehr möglich. Da sich die sich Grundlastkraftwerke aber nicht einfach ab und wenige Stunden später wieder anschalten lassen, wirft das drängende Fragen zur Versorgungssicherheit auf. Sind die Grundlastkraftwerke erst einmal vom Netz, kann es nach Sonnenuntergang zu Versorgungsengpässen kommen. Neue Speicher und Gaskraftwerke könnten diese Lücken füllen. Das wäre dann aber das baldige Ende der Braunkohle und Kernenergie in Deutschland. Aus Gesichtspunkten des Klimaschutzes und eines gewünschten schnellen Kernenergieausstiegs wäre diese Entwicklung sehr zu begrüßen (Bild 1). Geht es aber zu schnell, kann das für die großen Energieversorger, deren Kraftwerkspark zum größten Teil aus Kohle- und Atomkraftwerken besteht, existenzbedrohend werden. Die FDP und der CDU-Wirtschaftsflügel haben sich bereits klar auf die Seite der Energieversorger geschlagen. Mit dem Argument der nicht mehr vertretbaren Kosten soll die Solarenergieförderung schon vor Erreichen des 52-GW-Deckels gestoppt werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Regierung es sich traut, mit dieser Position in den nächsten Bundestagswahlkampf zu ziehen.

PV-Anlagengröße wird schrumpfen

Für die Photovoltaik würde eine Nullvergütung sicher nicht den vollständigen Zusammenbruch des Marktes bedeuten. Der Markt würde aber vorrübergehend spürbar schrumpfen. Wird der Solarstrom selbst verbraucht, können sich Photovoltaikanlagen auch allein über die eingesparten Strom- und Wärmekosten rechnen. Gibt es keine Vergütung mehr für eingespeisten Solarstrom, werden neue Solaranlagen nur noch auf hohe Eigenverbrauchsanteile optimiert. Bei Einfamilienhäusern dürften sich ohne Speicher dann - wenn überhaupt - nur noch PV-Anlagen mit einer Leistung von 1 bis 2 kW rechnen. Selbst mit Speichern ist erst einmal bei einer Anlagengröße von 3 bis 4 kW Schluss (Bild 2). Mit weiter sinkenden PV-Preisen wäre es längerfristig auch tolerabel, einen größeren Teil des nicht vergüteten PV-Stroms abzuregeln. Dann wären wieder Anlagengrößen von 7 bis 10 kW denkbar. Auch bei anderen Verbrauchern werden die Anlagengrößen vorrübergehend deutlich schrumpfen. Bei normalen Bauernhöfen dürften beispielsweise Anlagen mit 40 kW oder mehr auch der Geschichte angehören. Als Folge würden nur noch selten Dächer vollständig mit PV-Anlagen belegt. Für einen wirksamen Klimaschutz und die dafür erforderliche weitgehend kohlendioxidfreie Energieversorgung bis zum Jahr 2040 müssten in Deutschland aber mindestens 200 GW an PV-Leistung installiert werden. Dazu werden aber alle g eeigneten Dachflächen benötigt. Das Nichtnutzen von Dachflächen wegen zu kleiner Photovoltaikanlagen können wir uns mit diesem Hintergrund eigentlich gar nicht leisten.

Mögliche Eigenverbrauchsanteile bei Einfamilienhäusern in Deutschland in Abhängigkeit der PV-Anlagengröße
Abb. 2: Mögliche Eigenverbrauchsanteile bei Einfamilienhäusern in Deutschland in Abhängigkeit der PV-Anlagengröße. (Annahmen: Jahresstromverbrauch 4700 kWh, 5-kWh-Batterie, 800-Liter-Wärmespeicher). Daten: Johannes Weniger, Tjarko Tjaden, HTW Berlin

Daher muss zumindest die Null-Vergütung ab dem 52-GW-Deckel in der in Aussicht gestellten Anschlussregelung durch eine marktübliche Vergütung ersetzt werden. Für die sonnenbenachteiligten Regionen in Norddeutschland sollte auch über eine erhöhte Vergütung nachgedacht werden. Ansonsten konzentrieren sich die Anlagen zunehmend auf den süddeutschen Raum, was durch neue, umstrittene Hochspannungstrassen ausgeglichen werden müsste. Außerdem wäre ein Speichereinführungsprogramm sinnvoll, damit auch größere Photovoltaikanlagen bereits sehr schnell mit einer marktüblichen Vergütung konkurrenzfähig wären.

Entgegenkommen an die Energieriesen

Der Hauptgrund für den 52-GW-Deckel liegt ganz klar in einer konservativen Energiepolitik zugunsten der großen Energieversorgungsunternehmen mit ihren Kohle- und Atomkraftwerken. Ohne einen entsprechenden Deckel wäre ansonsten ein Kernenergieausstieg schon vor dem vereinbarten Jahr 2022 aufgrund der nicht mehr in das Netz integrierbaren Grundlastkraftwerke sehr wahrscheinlich. Gerade neu gebaute Braunkohlekraftwerke würden sich zu Investitionsruinen entwickeln. Wenn dann noch eine Nullvergütung der Photovoltaik im Raum steht, wird offensichtlich, dass es schon lange nicht mehr um eine Kostendämpfung beim Solarausbau geht. In der Vergangenheit hat die Photovoltaik aber auch gezeigt, dass sie extrem anpassungsfähig ist. Selbst bei einer Nullvergütung wird der Zubau für die großen Energieversorger gefährliche Höhen erreichen. Sicher verhindern ließe sich das nur über Zubaubeschränkungen oder Strafsteuern auf Photovoltaikanlagen. Es ist daher wohl nur eine Frage der Zeit, bis erste Politiker auch solche Schritte fordern. Es bleibt zu hoffen, dass eine künftige Bundesregierung sich mehr für die Belange des Klimaschutzes, der Stromkunden und Dachbesitzer, also ihrer Bürger als für die großen Energieversorgungsunternehmen einsetzt. Die Bundestagswahl im nächsten Jahr wird daher auch über die Ausbaugeschwindigkeit der Photovoltaik und einen funktionierenden Klimaschutz entscheiden.

Volker Quaschning

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